Auch bei ordnungsgemäßer Bauausführung und einem sorgsamen Bauunterhalt bleibt das Risiko, dass bauliche Anlagen durch Alterung beeinträchtigt werden und bei externen Einwirkungen, zum Beispiel von Naturgewalten versagen können.
Wegen des hohen Risikopotentials wird insbesondere bei öffentlichen Gebäuden eine regelmäßige Überprüfung der Standsicherheit und Betriebssicherheit dringend empfohlen. Aber auch private Eigentümer und Unternehmen brauchen objektive Entscheidungsgrundlagen für Instandhaltung, Kauf, Verkauf oder Nutzungsänderungen.
Für öffentliche Gebäude ist analog zur DIN 1076 eine Überwachung und Prüfung durchzuführen. Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat speziell nach dem tragischen Einsturz der Eishalle in Bad Reichenhall Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer / Verfügungsberechtigten erarbeitet, die für öffentliche Hochbauten geeignet sind.
Ihre Ansprechpartner:
Dr.-Ing. Florian Fleischmann
T. 0941 / 2004 140
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